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Channel: Kommentare zu: “Solange der Vorrat reicht”– ein zulässiger Werbehinweis?
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Von: Don Pedro

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Aha, ein Praktikant. Da der §5(5) bei der UWG-Reform weggefallen ist, wäre ein Update dieser Seite wohl dringend erforderlich.

Der reine Zusatz “Solange der Vorrat reicht” kann doch niemals ausreichen, um sich zu exkulpieren.


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